- Das Orientierungsbüro „d’alternativ Berodungsstell“ koordiniert die Antragstellung. Außerdem wird der/die Antragsteller/in dort gegebenenfalls von einem multidisziplinären Team dabei unterstützt, die notwendigen Voraussetzungen für eine Aufnahme zu erfüllen.
- Mit der Aufnahme verpflichtet man sich aus freiem Entschluss dazu, sich in Behandlung zu begeben und an die Hausregeln zu halten (Abstinenz, Ausgehzeiten usw.).
- Der Klient/die Klientin muss zuvor einen körperlichen Entzug durchlaufen haben.
- Erfolgt der Entzug stationär, wird die Aufnahme mit dem entsprechenden Krankenhaus abgestimmt.
- Wird der Entzug Zuhause durchgeführt, sind dem Team im Orientierungsbüro regelmäßig Analyseergebnisse vorzulegen.
Eine Aufnahme kann nicht erfolgen, wenn
- sich die Person in einer Krise befindet und akute Suizidgefahr besteht.
- die betroffene Person unter einer akuten Psychose leidet.